Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern,
der Schulbetrieb 2024/2025 neigt sich dem Ende zu und jetzt stehen die Sommerferien vor der Tür.
In enger Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden sowie in Kooperation mit der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Landshut ist es uns gelungen, attraktive und vielseitige Veranstaltungen anzubieten.
Mein Dank gilt allen Beteiligten, ehrenamtlich Helfenden und Betreuer/innen, die die Durchführung des Ferienprogramms 2025 ermöglichen. Ein besonderer Dank geht an Frau Franziska Schramm und Jessica Stauber von der Gemeindeverwaltung, die hinter der Organisation des Ferienprogramms stehen.
Ich wünsche allen einen unbeschwerten Sommer und den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen schöne Ferienerlebnisse.
Herzliche Grüße
Max Kofler, Erster Bürgermeister
Anmeldung möglich ab 17. Juli 2025 15:00
KontaktDie Anmeldung erfolgt heuer wieder ausschließlich online unter: https://eching-ndb.feripro.de
Die Veranstaltungen können ab Donnerstag, den 10. Juli 2025, 15:00 Uhr gebucht werden.
In der Zeit vom 10.07.2025 bis 17.07.2054 ist eine Anmeldung nur für Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Eching möglich. Pro Kind sind nur 3 Veranstaltungen buchbar! Ab dem 18.07.2025 ist diese Einschränkung aufgehoben, womit eine Anmeldung auch für Kinder aus anderen Landkreisgemeinden und der Stadt Landshut möglich ist.
Sofort nach der Anmeldung wird der Veranstaltungspass, der die gebuchten Veranstaltungen mit allen wichtigen Informationen, evtl. Wartelistenplätzen und den Zahlungsinformationen enthält, an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
Eine Bezahlung ist nur per Überweisung möglich. Die Zahlung muss innerhalb von 5 Werktagen *auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. *Sollte ein Zahlungseingang bis zur genannten Frist ausbleiben, werden die Anmeldungen gelöscht, wodurch eine Teilnahme nicht mehr möglich ist bzw. falls noch Plätze vorhanden sind eine Neuanmeldung erforderlich ist.
In Ausnahmefällen (z.B. Wartelisten-Nachrücker) ist die Bezahlung per Überweisung auch dann noch möglich.
Bei der Abmeldung von einem Programmpunkt wird der Unkostenbeitrag nicht mehr zurückerstattet.